Energieausweis

Energieausweise sollen den Immobilienmarkt transparenter machen.
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, braucht einen Energieausweis.
In welche Energieeffizienz-Klasse ihr Kühlschrank gehört, wissen viele. Doch wie ist es um die energetischen Eigenschaften von Haus oder Wohnung bestellt?
Seit 2009 sorgen Gebäude-Energieausweise für mehr Klarheit.
Als Vermieter und Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung sind Sie verpflichtet einen Energieausweis zu haben.
Seit 2014 müssen Sie das Dokument Interessenten zudem unaufgefordert vorlegen und auch in Immobilienanzeigen entsprechende Kennwerte nennen.
Dabei soll der Energieausweis nicht nur Käufern und Mietern helfen abzuschätzen, welche Energiekosten auf sie zukommen. Eigentümern liefert der Energiepass Informationen über Einsparmöglichkeiten auch der selbst genutzten Immobilie und kann den Einstieg in die energetische Sanierung erleichtern.

Bei der Energie-Einspar-Verordnung gibt es zwei verschiedene Ausweistypen:

  •  Verbrauchsausweis (Angaben zum zurückliegenden Energieverbrauch) 
  •  Bedarfsausweis (Berechnung von Daten zu Bauweise, Heizungsanlage und anderen relevanten Faktoren unabhängig vom Nutzerverhalten) Der Bedarfsausweis ist somit viel fundierter und daher viel aussagekräftiger für ein Gebäude.

Ich besitze die Fachkompetenz und Berechtigung einen für Sie bedarfsgerechten Gebäude-Energieausweis zu erstellen.
Gerne berate ich Sie, welche Art von Ausweis für Ihren konkreten Fall am besten passt.

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