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WEG-Beratung

Am 1. Dezember 2020 trat die Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Dadurch verändert sich für Wohnungseigentümer einiges. Unter anderem haben sie nun Anspruch auf bestimmte Modernisierungen und Sanierungen.
Auch wurden die Bestimmungen über Eigentümerversammlungen vereinfacht, was wiederum Auswirkungen auf die Beschlussfassung baulicher Veränderungen der Wohnanlage zur Folge hat. Ebenso wurden die Befugnisse der Verwalter ausgeweitet.
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